Ratgeber · BAFA-Förderung
Wer ist förderfähig – und wer nicht?
- Autor · Gelisteter BAFA-Berater
- Oliver Menke
- Kategorie
- BAFA-Förderung
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
Inhalt Anzeigen Einklappen
Kurzantwort
Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung erhalten rechtlich selbständige Unternehmen und Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme haben. Ausgeschlossen sind unter anderem Beratungs- und Schulungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen im Insolvenzverfahren.
Bevor Sie sich mit Angeboten, Fristen und Rechenbeispielen beschäftigen, gilt es, eine Frage zu klären: Gehören Sie überhaupt zum Kreis derer, die gefördert werden? Dieser Artikel gibt Ihnen die Antwort in drei Schritten: Größe, Art der Tätigkeit und Inhalt der Beratung.
Die Grundvoraussetzungen
Ihr Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn es alle folgenden Punkte erfüllt:
| Voraussetzung | Was gemeint ist |
|---|---|
| Rechtlich selbständig | Sie sind eine eigene rechtliche Einheit, zum Beispiel Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH. Eine Abteilung eines größeren Konzerns zählt nicht |
| Am Markt tätig | Als gewerbliches Unternehmen oder als Freier Beruf |
| Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland | Beides muss in Deutschland liegen |
| Weniger als 250 Beschäftigte | Maßgeblich ist die Zahl der Personen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten |
| Höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme | Eine der beiden Grenzen genügt |
Das sind die Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Union, auf die sich die Richtlinie bezieht. Wichtig ist das Wort „oder“: Sie müssen nicht beide Finanzgrenzen einhalten, sondern nur eine.
Welche Unternehmen typischerweise gefördert werden
Gefördert werden Unternehmen aller Branchen, auch sehr kleine. Dazu gehören:
- Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Auch ein Unternehmen ohne Mitarbeitende kann den Zuschuss erhalten.
- Handwerks- und Produktionsbetriebe: zum Beispiel ein Betrieb, der seine Kundengewinnung neu aufstellen möchte.
- Handel und Dienstleistung: vom Einzelhändler bis zur Agentur.
- Freie Berufe: zum Beispiel Architekten, Designer oder Ingenieure. Eine Besonderheit für Heilberufe finden Sie weiter unten.
- Neu gegründete Unternehmen: Sie sind antragsberechtigt. Gibt es noch keinen Jahresabschluss, dürfen Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme geschätzt werden.
Wer nicht gefördert wird
Unternehmen, die selbst beraten oder schulen
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Freie Berufe, die in der Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- und Buchprüfung, Steuerberatung, als Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind. Das gilt auch für Unternehmen, die im Programm bereits als Berater aufgetreten sind.
Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
Wer gemeinnützig tätig ist, ist nicht antragsberechtigt. Gleiches gilt für Vereine und Stiftungen.
Unternehmen im Insolvenzverfahren
Befindet sich Ihr Unternehmen im Insolvenzverfahren, ist ein Antrag nicht möglich.
Besonderheit für Heilberufe
Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker wird nur eine Beratung gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Andere Beratungsthemen fallen nicht unter die Förderung.
Unternehmen mit öffentlicher oder kirchlicher Beteiligung
Auch bestimmte Beteiligungen von Religionsgemeinschaften oder öffentlichen Einrichtungen können die Antragsberechtigung ausschließen. Wenn das auf Sie zutreffen könnte, klären Sie es vor dem Antrag.
Was zählt, wenn Sie Teil einer Unternehmensgruppe sind
Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe oder hält es Beteiligungen an anderen Unternehmen, genügt der Blick auf die eigenen Zahlen nicht immer. Bei Partner- und verbundenen Unternehmen werden Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme unter Umständen zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Grenzen, entfällt die Antragsberechtigung. Wenn Sie an anderen Unternehmen beteiligt sind oder selbst Gesellschafter haben, die weitere Firmen führen, sollten Sie das vor dem Antrag klären lassen.
Es kommt auch auf die Beratung an
Selbst wenn Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, wird nicht jede Beratung gefördert. Gefördert wird konzeptionelle Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Ergebnis ist ein Beratungsbericht mit Analyse, Schwachstellen und ihren Ursachen, betriebsindividuellen Empfehlungen und Anleitungen zur Umsetzung.
Nicht gefördert werden Beratungen,
- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden,
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben,
- die auf den Kauf von Leistungen zielen, die der Berater selbst anbietet, oder die Vermittlung beinhalten,
- die als Seminar oder Workshop angelegt sind.
Auch der Berater muss die Anforderungen erfüllen: Er muss beim BAFA registriert sein, und die entgeltliche Unternehmensberatung muss sein überwiegender Geschäftszweck sein.
Und das Kontingent?
Unabhängig von Ihrer Größe und Branche gibt es eine Obergrenze: Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, in der gesamten Geltungsdauer der Richtlinie insgesamt fünf. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Zusätzlich sind die De-minimis-Höchstgrenzen zu beachten, also die Grenzen für staatliche Beihilfen, die Ihr Unternehmen innerhalb eines Zeitraums insgesamt erhalten darf.
Selbsttest in fünf Fragen
Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein:
- Ist Ihr Unternehmen rechtlich selbständig und hat es Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland?
- Beschäftigen Sie (zusammen mit eventuellen Partner- und verbundenen Unternehmen) weniger als 250 Personen?
- Liegt Ihr Jahresumsatz bei höchstens 50 Mio. € oder Ihre Bilanzsumme bei höchstens 43 Mio. €?
- Sind Sie nicht selbst beratend oder schulend tätig, nicht gemeinnützig und nicht im Insolvenzverfahren?
- Geht es in der Beratung um eine konzeptionelle Fragestellung Ihres Unternehmens, nicht um Rechts- oder Steuerfragen und nicht um den Kauf bestimmter Leistungen?
Bei fünfmal „Ja“ spricht vieles für eine Förderung. Ein einzelnes „Nein“ muss aber nicht das Aus bedeuten, manchmal liegt es an der Formulierung oder an Details. Die verbindliche Entscheidung trifft das BAFA.
Häufige Fragen
Kann ich als Solo-Selbständige oder Solo-Selbständiger gefördert werden?
Ja. Auch Kleinstunternehmen und Unternehmen ohne Mitarbeitende können die Förderung erhalten, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Was gilt für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten?
Die BAFA-Förderung gilt nur für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Eine strategische Beratung ist für größere Unternehmen weiterhin möglich, aber ohne diesen Zuschuss.
Sind neu gegründete Unternehmen antragsberechtigt?
Ja. Fehlt noch ein Jahresabschluss, dürfen Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme nach bestem Wissen geschätzt werden.
Sind Freie Berufe förderfähig?
Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind Freie Berufe, die selbst beratend oder schulend tätig sind, zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Für Heilberufe gilt eine Einschränkung auf Qualitätssicherungssysteme.
Was ist, wenn ich unsicher bin, ob ich antragsberechtigt bin?
Machen Sie den Fördercheck. Er zeigt Ihnen in etwa zwei Minuten, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Quote gilt. Bei Sonderfällen, etwa Beteiligungen, klären wir die Details im persönlichen Gespräch.
Fazit
Ob Sie förderfähig sind, entscheiden vier Dinge: die Größe Ihres Unternehmens, die Art Ihrer Tätigkeit, der Inhalt der geplanten Beratung und das Kontingent. Die meisten Mittelständler, Handwerksbetriebe, Dienstleister und Freien Berufe erfüllen die Voraussetzungen. Prüfen Sie Ihren Fall, bevor Sie einen Berater beauftragen. Ein kurzer Check spart Ihnen später Zeit und Ärger.