Ratgeber · BAFA-Förderung
Was kostet eine geförderte Beratung wirklich?
- Autor · Gelisteter BAFA-Berater
- Oliver Menke
- Kategorie
- BAFA-Förderung
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
Inhalt Anzeigen Einklappen
Kurzantwort
Bei einer Beratung mit 3.500 € Honorar zahlt Ihr Unternehmen nach Abzug des Zuschusses 1.750 € (bei 50 % Förderung) oder 700 € (bei 80 % Förderung). Voraussetzung ist, dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Sind Sie es nicht, gehört die Umsatzsteuer mit zur Bemessungsgrundlage, und Ihr Eigenanteil fällt höher aus. Vorstrecken müssen Sie den vollen Betrag in jedem Fall.
Die Prozentzahlen der BAFA-Förderung sind schnell genannt, aber was bleibt am Ende bei Ihnen hängen? Dieser Artikel rechnet es an konkreten Beispielen durch: mit und ohne Vorsteuerabzug, bei 50 % und bei 80 % Zuschuss, bei Honoraren unter und über der Grenze. So sehen Sie vor dem Antrag, womit Sie rechnen können.
Was die Förderung bezuschusst
Das BAFA bezuschusst die Rechnung eines registrierten Beraters für eine konzeptionelle Beratung. Förderfähig sind:
- das Honorar des Beraters
- die Reisekosten des Beraters
- die Umsatzsteuer, aber nur wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
Nicht förderfähig sind unter anderem Zertifizierungskosten, Seminare und Workshops sowie die Umsetzung der Empfehlungen. Eigene Anschaffungen, die Sie nach der Beratung tätigen, zählen ebenfalls nicht dazu.
Die Rechenregel in drei Sätzen
- Der Zuschuss wird auf eine Bemessungsgrundlage von höchstens 3.500 € berechnet.
- Darauf gilt je nach Standort eine Quote von 50 % oder 80 %. Das ergibt höchstens 1.750 € oder 2.800 €.
- Alles, was über der Bemessungsgrundlage liegt, tragen Sie selbst. Das schadet der Förderung nicht.
Welche Quote für Sie gilt, hängt davon ab, wo die beratene Betriebsstätte liegt. 80 % gibt es in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. Überall sonst gelten 50 %. Den genauen Satz für Ihre Postleitzahl zeigt der Fördercheck.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Mit Vorsteuerabzug, Honorar genau an der Grenze
Das Beratungshonorar beträgt 3.500 € netto, die Umsatzsteuer 665 € (bei 19 %). Ihre Rechnung lautet auf 4.165 €. Die Umsatzsteuer holen Sie sich als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
| 50 % Quote | 80 % Quote | |
|---|---|---|
| Honorar netto | 3.500 € | 3.500 € |
| Zuschuss | 1.750 € | 2.800 € |
| Eigenanteil | 1.750 € | 700 € |
Zahlen müssen Sie zunächst 4.165 €. Danach erhalten Sie den Zuschuss vom BAFA und die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Beispiel 2: Ohne Vorsteuerabzug
Das gleiche Honorar von 3.500 € netto, die gleiche Rechnung über 4.165 €. Weil Sie die Umsatzsteuer nicht zurückholen können, rechnet das BAFA sie mit in die Bemessungsgrundlage. Die Grenze von 3.500 € gilt trotzdem.
| 50 % Quote | 80 % Quote | |
|---|---|---|
| Rechnung brutto | 4.165 € | 4.165 € |
| Bemessungsgrundlage | 3.500 € | 3.500 € |
| Zuschuss | 1.750 € | 2.800 € |
| Eigenanteil | 2.415 € | 1.365 € |
Beispiel 3: Honorar unter der Grenze
Ihre Beratung kostet 3.000 € netto, und Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Der Zuschuss wird anteilig berechnet.
| 50 % Quote | 80 % Quote | |
|---|---|---|
| Honorar netto | 3.000 € | 3.000 € |
| Zuschuss | 1.500 € | 2.400 € |
| Eigenanteil | 1.500 € | 600 € |
Der nicht ausgeschöpfte Förderbetrag verfällt. Er lässt sich nicht auf eine weitere Beratung übertragen.
Beispiel 4: Honorar über der Grenze
Ihre Beratung kostet 4.500 € netto, und Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Der Zuschuss bleibt bei der Höchstgrenze, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
| 50 % Quote | 80 % Quote | |
|---|---|---|
| Honorar netto | 4.500 € | 4.500 € |
| Zuschuss (Höchstbetrag) | 1.750 € | 2.800 € |
| Eigenanteil | 2.750 € | 1.700 € |
Die höheren Kosten sind nicht förderschädlich. Sie bekommen für das Mehr an Beratung aber keinen höheren Zuschuss.
Was Sie zusätzlich einplanen sollten
Liquidität
Die Förderung ist ein Zuschuss im Nachhinein. Sie bezahlen die Rechnung des Beraters vollständig, reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, und erst nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Planen Sie also zunächst mit dem vollen Rechnungsbetrag.
Zahlungsweg
Wie Sie bezahlen, ist förderrelevant. Anerkannt werden Kontoauszug, Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit allen zahlungsrelevanten Daten oder eine Bankbestätigung. Nicht anerkannt werden Buchungsbelege, Bareinzahlungsquittungen und Wechsel. Die Beratungskosten dürfen nicht vom Berater oder von verbundenen Dritten gezahlt, vorfinanziert oder verrechnet werden.
Reisekosten
Reisekosten des Beraters sind förderfähig, zählen aber in die Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Eine Beratung per Videocall senkt die Reisekosten und damit die Gesamtrechnung. Vor Ort ist möglich, kostet aber mehr.
Ihre eigene Zeit
Eine geförderte Beratung umfasst höchstens 40 Stunden, ohne Reisezeiten, Pausen und die Zeit für den Bericht. Kalkulieren Sie auch die Zeit ein, die Sie selbst in Gespräche, Unterlagen und die Umsetzung stecken. Sie ist in keiner Rechnung sichtbar, entscheidet aber über den Nutzen.
Kosten nach der Beratung
Der Beratungsbericht liefert Analyse, Empfehlungen und Anleitungen zur Umsetzung. Was Sie anschließend umsetzen, zum Beispiel neue Prozesse oder Werbemaßnahmen, ist nicht Teil der Förderung. Es lohnt sich, das Budget dafür schon vor der Beratung grob einzuplanen.
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
Ein seriöses Angebot für eine geförderte Beratung nennt:
- die Inhalte und den Umfang in Stunden
- das Honorar und die Reisekosten getrennt
- die Umsatzsteuer gesondert
- den Beratungsbericht als Teil der Leistung
Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass die Beratung unabhängig von möglichen Folgeleistungen des Beraters erfolgt. Das BAFA fördert keine Beratung, die darauf zielt, dass Sie Leistungen kaufen, die der Berater selbst anbietet.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss kann ich höchstens bekommen?
Bei 50 % Quote höchstens 1.750 €, bei 80 % Quote höchstens 2.800 €. Beide Beträge gelten pro Beratung.
Zählt die Umsatzsteuer zu den förderfähigen Kosten?
Nur wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wer die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, bekommt sie vom Finanzamt zurück und erhält darauf keinen Zuschuss.
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Beratung. Sie zahlen zuerst, reichen den Verwendungsnachweis ein, und das BAFA zahlt nach der Prüfung aus. Planen Sie die Vorfinanzierung deshalb ein.
Was passiert, wenn die Beratung mehr als 3.500 € kostet?
Der Zuschuss bleibt bei der Höchstgrenze, den Rest tragen Sie selbst. Das schadet der Förderung nicht.
Verfällt ein nicht genutzter Betrag?
Ja. Kostet die Beratung weniger als 3.500 €, wird der Zuschuss anteilig berechnet. Der Rest verfällt und lässt sich nicht auf eine weitere Beratung übertragen.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Zweimal pro Jahr, insgesamt fünfmal in der Geltungsdauer der Richtlinie. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung.
Fazit
Bei einer Beratung bis 3.500 € Honorar bleiben Ihnen mit Vorsteuerabzug 1.750 € (50 %) oder 700 € (80 %) als tatsächliche Kosten. Ohne Vorsteuerabzug rechnet die Umsatzsteuer mit in die Bemessungsgrundlage, Ihr Eigenanteil liegt dann bei 2.415 € oder 1.365 €. Planen Sie die Vorfinanzierung ein, achten Sie auf den Zahlungsweg und lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit getrennt ausgewiesenen Posten geben.