BAFA-Förderung
Geförderte Beratung mit bis zu 80 % Zuschuss
Das BAFA übernimmt je nach Standort die Hälfte oder bis zu 80 % Ihrer Beratungskosten. Ob Ihr Unternehmen dazugehört, sehen Sie in zwei Minuten. Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen und übernehmen auf Wunsch die Einreichung.
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Förderregion
80 %bis zu 2.800 €
Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier.
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Übriges Bundesgebiet
50 %bis zu 1.750 €
Alle anderen Regionen in Deutschland, einschließlich Berlin und Region Leipzig. Bemessungsgrundlage sind bis zu 3.500 € Beratungskosten.
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Bemessungsgrundlage
3.500 €
pro Beratung, darüber hinaus zahlen Sie selbst
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Beratungsdauer
40 Std.
maximale Dauer, ohne Reisezeiten und Bericht
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Häufigkeit
2 ×
pro Jahr nutzbar, insgesamt höchstens fünfmal
Rechenbeispiel
Was bleibt bei Ihnen
Ein Beispiel mit Beratungskosten von 3.500 €, ohne Umsatzsteuer.
50 % Förderung
Beratung 3.500 €
80 % Förderung
Beratung 3.500 €
- Zuschuss des BAFA
- Ihr Eigenanteil
- Liegen die Beratungskosten unter 3.500 €, wird der Zuschuss anteilig berechnet. Beispiel: 3.000 € bei 50 % ergeben 1.500 € Zuschuss.
- Liegen sie darüber, zahlen Sie den Mehrbetrag selbst. Das schadet der Förderung nicht. Beispiel: 4.000 € bei 50 % ergeben weiterhin höchstens 1.750 € Zuschuss.
- Förderfähig sind das Honorar und die Reisekosten des Beraters. Die Umsatzsteuer gehört nur dazu, wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Ein nicht ausgeschöpfter Förderbetrag verfällt und lässt sich nicht auf eine weitere Beratung übertragen.
Region
Welche Quote gilt für Sie
Entscheidend ist, wo die beratene Betriebsstätte liegt, nicht der Sitz der Geschäftsführung.
80 % Zuschuss
Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier.
50 % Zuschuss
Alte Bundesländer ohne die Regionen Lüneburg und Trier, außerdem Berlin und die Region Leipzig.
Region Lüneburg (80 %)
Die Landkreise Lüneburg, Harburg, Celle, Stade, Cuxhaven, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Heidekreis, Verden, Lüchow-Dannenberg und Osterholz.
Region Trier (80 %) und Region Leipzig (50 %)
Trier: die Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Leipzig: die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und Nordsachsen.
Den genauen Satz für Ihre Postleitzahl zeigt der Fördercheck.
Voraussetzungen
Wer gefördert wird
Gefördert werden selbständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe, auch Solopreneure und neu gegründete Unternehmen. Neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss schätzen die Angaben nach Treu und Glauben.
Ihr Unternehmen wird gefördert, wenn es
- rechtlich selbständig und am Markt tätig ist, als gewerbliches Unternehmen oder als Freier Beruf
- seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat
- weniger als 250 Personen beschäftigt
- höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat
Nicht gefördert werden
- Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, zum Beispiel Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung, Notare, Wirtschaftsprüfung und Insolvenzverwaltung
- gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
- Unternehmen im Insolvenzverfahren sowie Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder öffentlichen Einrichtungen
- Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker, ausgenommen eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems
Zählt das Unternehmen zusammen mit Partner- oder verbundenen Unternehmen, gelten die Größen für die Summe.
Leistung
Was gefördert wird
Das BAFA fördert Beratung, die Ihnen Entscheidungen ermöglicht, keine Umsetzung. Fachlich heißt das konzeptionelle Beratung oder Hilfe zur Selbsthilfe.
Das bekommen Sie in einer geförderten Beratung
- eine Analyse Ihrer Ausgangslage
- die festgestellten Schwachstellen mit ihren Ursachen
- Empfehlungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, keine allgemeinen Ratschläge
- Anleitungen, wie Sie die Empfehlungen im Alltag umsetzen
- einen schriftlichen Beratungsbericht
Rahmen
- Beratungsthemen sind alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, bei uns zum Beispiel Standortbestimmung, Positionierung, Kanal- und Maßnahmenplan sowie Kennzahlen und KI-Potenziale
- Der Umfang der geförderten Beratung ist begrenzt. Wie viel Zeit Ihr Vorhaben braucht, stimmen wir vorab gemeinsam mit Ihnen ab
- Es muss eine Einzelberatung sein. Seminare und Workshops werden nicht gefördert
Nicht gefördert werden Beratungen,
- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
- die auf den Kauf von Leistungen zielen, die der Berater selbst verkauft, oder die Vermittlung beinhalten
Die letzte Regel sichert die Neutralität der Beratung. Deshalb wird die Umsetzung getrennt von der Beratung beauftragt.
Ablauf
So läuft es ab
Sieben Schritte vom ersten Gespräch bis zum Zuschuss. Wir begleiten Sie durch alle Schritte, den größten Teil übernehmen wir für Sie.
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Fördercheck und Telefonat
Sie prüfen online, ob Ihr Unternehmen gefördert werden kann, und besprechen mit uns Ihr Vorhaben.
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Antrag vor Beratungsbeginn
Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen über die Antragsplattform des BAFA. Ab 2027 melden Sie sich dafür über ELSTER oder BundID an. Eine Beratung, die schon begonnen hat, kann nicht nachträglich gefördert werden.
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Vorläufiger Zuwendungsbescheid
Sie erhalten die Rückmeldung zum Antrag (das Informationsschreiben der Leitstelle) und schicken sie uns. Erst jetzt beginnt die Beratung. Ab dem Eingang laufen sechs Monate für Beratung und Abrechnung.
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Rechnung bezahlen
Wir stellen die Rechnung, Sie bezahlen sie vollständig.
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Beratung durchführen
Wir vereinbaren feste Termine. Am Ende erhalten Sie den Beratungsbericht.
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Verwendungsnachweis einreichen
Beratungsbericht, Formular und Zahlungsnachweis gehen an das BAFA. Die Einreichung übernehmen wir auf Wunsch, wenn Sie uns die Unterlagen liefern.
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Zuschuss erhalten
Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Gut zu wissen
Vier Dinge, die Sie vorher kennen sollten
Zahlung
Als Nachweis genügt eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum. Das BAFA kann zusätzlich einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Buchungsbelege, Bareinzahlungsquittungen und Wechsel werden nicht anerkannt.
Wichtig
Die Beratungskosten dürfen nicht vom Berater oder von mit ihm verbundenen Dritten bezahlt, vorfinanziert oder verrechnet werden. Sie zahlen selbst.
Formulare
Ab 2027 genügen das Verwendungsnachweis-Formular und der Beratungsbericht. Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Grundrechte-Charta sind darin enthalten. Das Gespräch mit einem Regionalpartner entfällt.
Bericht
Er enthält einen Fragebogen zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit. Den füllt der Berater aus, für Sie entsteht kein Mehraufwand.
Fristen
Fristen und Häufigkeit
Was Sie zum Zeitplan wissen sollten.
Zweimal pro Jahr, fünfmal insgesamt
Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Das Kontingent wurde mit der Verlängerung nicht erhöht.
Sechs Monate
Für Beratung und Abrechnung, ab Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle.
Richtlinie bis Ende 2028
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert. Verwendungsnachweise können bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Wer gegen Ende der Laufzeit beantragt, plant den Zeitplan so, dass der Nachweis vor diesem Datum vorliegt.
Neu ab 2027
Für Anträge ab dem 01.01.2027 gelten weniger Formulare, kein Regionalpartnergespräch mehr und die Anmeldung über ELSTER oder BundID.
Beraterauswahl
Woran Sie einen guten BAFA-Berater erkennen
Die Wahl des Beraters liegt bei Ihnen. Diese fünf Fragen helfen Ihnen bei uns genauso wie bei jedem anderen Berater.
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01
Ist der Berater beim BAFA registriert?
Nur dann kann die Beratung gefördert werden. Der überwiegende Geschäftszweck muss die entgeltliche Unternehmensberatung sein, mit mehr als 50 % des Umsatzes.
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02
Gibt es eine individuelle Analyse?
Maßgeschneiderte Empfehlungen statt eines Konzepts aus der Schublade.
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03
Wer führt die Beratung durch?
Vorsicht, wenn Analyse und Beratung von verschiedenen Personen kommen. Dahinter steckt oft eine günstige Analyse, um teure Folgeleistungen zu verkaufen.
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04
Liegt ein schriftliches Angebot vor?
Mit klaren Inhalten und Gesamtkosten inklusive Beratungsbericht und Reisekosten.
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05
Gibt es Referenzen?
Aus Ihrer Branche oder Größe, und die Chemie muss stimmen.
Häufige Fragen
Fragen? Wir beantworten sie gern
Mit welchen Unternehmen arbeiten Sie zusammen?
Wir beraten Unternehmen jeder Größe, von Solopreneuren bis zum mittelständischen Betrieb mit 500 Mitarbeitenden. Gerade Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer brauchen eine klare digitale Strategie oft am dringendsten, weil sie keine Zeit für Umwege haben. Wir arbeiten branchenübergreifend, zum Beispiel mit:
• Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapeuten
• Handwerksbetrieben
• Dienstleistern und Freiberuflern
• Handel und Online-Shops
• Industrie und Maschinenbau
• Gastronomie und Hotellerie
• Coaches, Trainern und Beratern
Gesprächspartner ist bei uns immer die Inhaberin, der Inhaber oder die Geschäftsführung.
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
So läuft eine geförderte Beratung bei uns ab:
1. Telefonat: Wir sprechen in der Regel zuerst telefonisch über Ihr Vorhaben.
2. Fördercheck: Ob Ihr Unternehmen gefördert werden kann, prüfen Sie online in wenigen Minuten. Zum Fördercheck
3. Erstgespräch und Antrag: Wir führen ein erstes Gespräch und stellen gemeinsam mit Ihnen den BAFA-Antrag.
4. Vorläufiger Zuwendungsbescheid: Sie erhalten den vorläufigen Zuwendungsbescheid und schicken ihn uns zu.
5. Rechnung: Daraufhin stellen wir Ihnen die Rechnung.
6. Start der Beratung: Sobald die Rechnung bezahlt ist, beginnen wir mit der Beratung.
7. Beratung und Unterlagen: Wir vereinbaren direkt feste Termine und erstellen nach der Beratung zügig die Unterlagen, die Sie für die Förderung brauchen.
8. Einreichung: Die Einreichung beim BAFA übernehmen wir gern für Sie, sofern Sie uns die notwendigen Unterlagen liefern.
In der Beratung analysieren wir Markt, Wettbewerb, Ihre digitale Präsenz und Ihre Vertriebsprozesse und entwickeln daraus einen priorisierten Fahrplan mit Kennzahlen.
Wie lange dauert ein typisches Beratungsprojekt?
Eine Beratung dauert bei uns in der Regel etwa 8 bis 12 Wochen. Wie viel Zeit Ihr Vorhaben braucht, hängt von Ihren Zielen und Ihrem Unternehmen ab. Den Zeitplan stimmen wir im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen ab.
Setzen Sie die Strategie auch selbst um?
Die Umsetzung ist nicht Teil der Beratung. So bleibt der Blick auf den besten Weg für Ihr Unternehmen unabhängig. Danach entscheiden Sie frei, wie es weitergeht: Ihr Team setzt selbst um und wird bei Bedarf über unsere Bildungsmarke LearnUp qualifiziert, Sie beauftragen einen Partner Ihrer Wahl, oder Sie lassen die Umsetzung von Digital Impuls One übernehmen, einem eigenständigen Unternehmen unter der Leitung von Anita Menke. Den Auftrag dafür besprechen Sie getrennt von der Beratung und schließen ihn direkt mit Digital Impuls One, ohne Verpflichtung.
Kann die Beratung staatlich gefördert werden?
Ja, in vielen Fällen. Als gelisteter BAFA-Berater kann Oliver Menke Beratungen durchführen, die das BAFA mit 50 % oder 80 % der Beratungskosten bezuschusst, je nach Standort Ihres Unternehmens. Das gilt auch für Solopreneure und kleine Unternehmen. Den Förderantrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen. Details finden Sie im Reiter „Zur Förderung“, ob Sie förderfähig sind, zeigt der Fördercheck.
Fördercheck starten
Wie wird mein Team fit für die Umsetzung?
Über LearnUp, die Bildungsmarke von Digital Agency One. Die Weiterbildung „Digital Media Sales Expert mit Schwerpunkt KI“ umfasst 960 Unterrichtseinheiten in 15 Modulen. Für Beschäftigte kann sie über die Agentur für Arbeit gefördert werden, je nach Unternehmensgröße mit einem Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt. Ob das für Ihr Team infrage kommt, klären wir gern in einer Weiterbildungsberatung.
Weiterbildungsberatung bei LearnUp
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Das BAFA bezuschusst die Beratungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.500 €. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 %, also bis zu 2.800 €. Im übrigen Bundesgebiet sind es 50 %, also bis zu 1.750 €. Förderfähig sind das Honorar und die Reisekosten des Beraters. Die Umsatzsteuer gehört nur dann dazu, wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Liegen die Kosten über 3.500 €, zahlen Sie den Rest selbst. Das ist nicht förderschädlich.
Kann mein Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Auch Solopreneure und Kleinstunternehmen können gefördert werden. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die beratend oder schulend tätig sind, gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen im Insolvenzverfahren. Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern wird nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert. Ob Ihr Unternehmen infrage kommt, zeigt der Fördercheck in wenigen Minuten.
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Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Beratung. Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt, ab Januar 2027 mit Anmeldung über ELSTER oder BundID. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen. Mit der Beratung beginnen wir erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Bis zu zweimal pro Kalenderjahr und insgesamt höchstens fünfmal während der Geltungsdauer der Richtlinie. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Richtlinie wurde um zwei Jahre verlängert und gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Das Kontingent wurde nicht erhöht, die Beratungen vor der Verlängerung zählen mit. Gegen Ende der Laufzeit verkürzt sich die sechsmonatige Frist für den Verwendungsnachweis.
Muss ich die Beratungskosten zunächst selbst bezahlen?
Ja. Sie begleichen unsere Rechnung vollständig, bei uns noch vor Beginn der Beratung, und weisen die Zahlung anschließend im Verwendungsnachweis nach, zum Beispiel mit einer Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking. Das BAFA kann zusätzlich einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Der Zuschuss wird nach der Prüfung durch das BAFA ausgezahlt.
Wird auch die Weiterbildung meiner Mitarbeitenden gefördert?
Ja, aber über ein anderes Programm. Die Weiterbildung bei LearnUp fördert die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III, abhängig von der Unternehmensgröße mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt. Beide Förderungen lassen sich unabhängig voneinander nutzen.
Weiterbildungsberatung bei LearnUp