BAFA-Förderung

Geförderte Beratung mit bis zu 80 % Zuschuss

Das BAFA übernimmt je nach Standort die Hälfte oder bis zu 80 % Ihrer Beratungskosten. Ob Ihr Unternehmen dazugehört, sehen Sie in zwei Minuten. Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen und übernehmen auf Wunsch die Einreichung.

Rechenbeispiel

Was bleibt bei Ihnen

Ein Beispiel mit Beratungskosten von 3.500 €, ohne Umsatzsteuer.

50 % Förderung

Beratung 3.500 €

80 % Förderung

Beratung 3.500 €

  • Zuschuss des BAFA
  • Ihr Eigenanteil
  • Liegen die Beratungskosten unter 3.500 €, wird der Zuschuss anteilig berechnet. Beispiel: 3.000 € bei 50 % ergeben 1.500 € Zuschuss.
  • Liegen sie darüber, zahlen Sie den Mehrbetrag selbst. Das schadet der Förderung nicht. Beispiel: 4.000 € bei 50 % ergeben weiterhin höchstens 1.750 € Zuschuss.
  • Förderfähig sind das Honorar und die Reisekosten des Beraters. Die Umsatzsteuer gehört nur dazu, wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • Ein nicht ausgeschöpfter Förderbetrag verfällt und lässt sich nicht auf eine weitere Beratung übertragen.

Region

Welche Quote gilt für Sie

Entscheidend ist, wo die beratene Betriebsstätte liegt, nicht der Sitz der Geschäftsführung.

80 % Zuschuss

Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier.

50 % Zuschuss

Alte Bundesländer ohne die Regionen Lüneburg und Trier, außerdem Berlin und die Region Leipzig.

Region Lüneburg (80 %)

Die Landkreise Lüneburg, Harburg, Celle, Stade, Cuxhaven, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Heidekreis, Verden, Lüchow-Dannenberg und Osterholz.

Region Trier (80 %) und Region Leipzig (50 %)

Trier: die Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Leipzig: die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und Nordsachsen.

Den genauen Satz für Ihre Postleitzahl zeigt der Fördercheck.

Voraussetzungen

Wer gefördert wird

Gefördert werden selbständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe, auch Solopreneure und neu gegründete Unternehmen. Neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss schätzen die Angaben nach Treu und Glauben.

Ihr Unternehmen wird gefördert, wenn es

  • rechtlich selbständig und am Markt tätig ist, als gewerbliches Unternehmen oder als Freier Beruf
  • seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat
  • weniger als 250 Personen beschäftigt
  • höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, zum Beispiel Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung, Notare, Wirtschaftsprüfung und Insolvenzverwaltung
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren sowie Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder öffentlichen Einrichtungen
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker, ausgenommen eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems

Zählt das Unternehmen zusammen mit Partner- oder verbundenen Unternehmen, gelten die Größen für die Summe.

Leistung

Was gefördert wird

Das BAFA fördert Beratung, die Ihnen Entscheidungen ermöglicht, keine Umsetzung. Fachlich heißt das konzeptionelle Beratung oder Hilfe zur Selbsthilfe.

Das bekommen Sie in einer geförderten Beratung

  • eine Analyse Ihrer Ausgangslage
  • die festgestellten Schwachstellen mit ihren Ursachen
  • Empfehlungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, keine allgemeinen Ratschläge
  • Anleitungen, wie Sie die Empfehlungen im Alltag umsetzen
  • einen schriftlichen Beratungsbericht

Rahmen

  • Beratungsthemen sind alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, bei uns zum Beispiel Standortbestimmung, Positionierung, Kanal- und Maßnahmenplan sowie Kennzahlen und KI-Potenziale
  • Der Umfang der geförderten Beratung ist begrenzt. Wie viel Zeit Ihr Vorhaben braucht, stimmen wir vorab gemeinsam mit Ihnen ab
  • Es muss eine Einzelberatung sein. Seminare und Workshops werden nicht gefördert

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
  • die auf den Kauf von Leistungen zielen, die der Berater selbst verkauft, oder die Vermittlung beinhalten

Die letzte Regel sichert die Neutralität der Beratung. Deshalb wird die Umsetzung getrennt von der Beratung beauftragt.

Ablauf

So läuft es ab

Sieben Schritte vom ersten Gespräch bis zum Zuschuss. Wir begleiten Sie durch alle Schritte, den größten Teil übernehmen wir für Sie.

  1. Fördercheck und Telefonat

    Sie prüfen online, ob Ihr Unternehmen gefördert werden kann, und besprechen mit uns Ihr Vorhaben.

  2. Antrag vor Beratungsbeginn

    Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen über die Antragsplattform des BAFA. Ab 2027 melden Sie sich dafür über ELSTER oder BundID an. Eine Beratung, die schon begonnen hat, kann nicht nachträglich gefördert werden.

  3. Vorläufiger Zuwendungsbescheid

    Sie erhalten die Rückmeldung zum Antrag (das Informationsschreiben der Leitstelle) und schicken sie uns. Erst jetzt beginnt die Beratung. Ab dem Eingang laufen sechs Monate für Beratung und Abrechnung.

  4. Rechnung bezahlen

    Wir stellen die Rechnung, Sie bezahlen sie vollständig.

  5. Beratung durchführen

    Wir vereinbaren feste Termine. Am Ende erhalten Sie den Beratungsbericht.

  6. Verwendungsnachweis einreichen

    Beratungsbericht, Formular und Zahlungsnachweis gehen an das BAFA. Die Einreichung übernehmen wir auf Wunsch, wenn Sie uns die Unterlagen liefern.

  7. Zuschuss erhalten

    Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Gut zu wissen

Vier Dinge, die Sie vorher kennen sollten

Zahlung

Als Nachweis genügt eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum. Das BAFA kann zusätzlich einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Buchungsbelege, Bareinzahlungsquittungen und Wechsel werden nicht anerkannt.

Wichtig

Die Beratungskosten dürfen nicht vom Berater oder von mit ihm verbundenen Dritten bezahlt, vorfinanziert oder verrechnet werden. Sie zahlen selbst.

Formulare

Ab 2027 genügen das Verwendungsnachweis-Formular und der Beratungsbericht. Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Grundrechte-Charta sind darin enthalten. Das Gespräch mit einem Regionalpartner entfällt.

Bericht

Er enthält einen Fragebogen zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit. Den füllt der Berater aus, für Sie entsteht kein Mehraufwand.

Fristen

Fristen und Häufigkeit

Was Sie zum Zeitplan wissen sollten.

Zweimal pro Jahr, fünfmal insgesamt

Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Das Kontingent wurde mit der Verlängerung nicht erhöht.

Sechs Monate

Für Beratung und Abrechnung, ab Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle.

Richtlinie bis Ende 2028

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert. Verwendungsnachweise können bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Wer gegen Ende der Laufzeit beantragt, plant den Zeitplan so, dass der Nachweis vor diesem Datum vorliegt.

Neu ab 2027

Für Anträge ab dem 01.01.2027 gelten weniger Formulare, kein Regionalpartnergespräch mehr und die Anmeldung über ELSTER oder BundID.

Beraterauswahl

Woran Sie einen guten BAFA-Berater erkennen

Die Wahl des Beraters liegt bei Ihnen. Diese fünf Fragen helfen Ihnen bei uns genauso wie bei jedem anderen Berater.

  1. 01

    Ist der Berater beim BAFA registriert?

    Nur dann kann die Beratung gefördert werden. Der überwiegende Geschäftszweck muss die entgeltliche Unternehmensberatung sein, mit mehr als 50 % des Umsatzes.

  2. 02

    Gibt es eine individuelle Analyse?

    Maßgeschneiderte Empfehlungen statt eines Konzepts aus der Schublade.

  3. 03

    Wer führt die Beratung durch?

    Vorsicht, wenn Analyse und Beratung von verschiedenen Personen kommen. Dahinter steckt oft eine günstige Analyse, um teure Folgeleistungen zu verkaufen.

  4. 04

    Liegt ein schriftliches Angebot vor?

    Mit klaren Inhalten und Gesamtkosten inklusive Beratungsbericht und Reisekosten.

  5. 05

    Gibt es Referenzen?

    Aus Ihrer Branche oder Größe, und die Chemie muss stimmen.

Häufige Fragen

Fragen? Wir beantworten sie gern

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Das BAFA bezuschusst die Beratungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.500 €. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 %, also bis zu 2.800 €. Im übrigen Bundesgebiet sind es 50 %, also bis zu 1.750 €. Förderfähig sind das Honorar und die Reisekosten des Beraters. Die Umsatzsteuer gehört nur dann dazu, wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Liegen die Kosten über 3.500 €, zahlen Sie den Rest selbst. Das ist nicht förderschädlich.

Kann mein Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Auch Solopreneure und Kleinstunternehmen können gefördert werden. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die beratend oder schulend tätig sind, gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen im Insolvenzverfahren. Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern wird nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert. Ob Ihr Unternehmen infrage kommt, zeigt der Fördercheck in wenigen Minuten.

Fördercheck starten

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Beratung. Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt, ab Januar 2027 mit Anmeldung über ELSTER oder BundID. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen. Mit der Beratung beginnen wir erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

Bis zu zweimal pro Kalenderjahr und insgesamt höchstens fünfmal während der Geltungsdauer der Richtlinie. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Richtlinie wurde um zwei Jahre verlängert und gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Das Kontingent wurde nicht erhöht, die Beratungen vor der Verlängerung zählen mit. Gegen Ende der Laufzeit verkürzt sich die sechsmonatige Frist für den Verwendungsnachweis.

Muss ich die Beratungskosten zunächst selbst bezahlen?

Ja. Sie begleichen unsere Rechnung vollständig, bei uns noch vor Beginn der Beratung, und weisen die Zahlung anschließend im Verwendungsnachweis nach, zum Beispiel mit einer Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking. Das BAFA kann zusätzlich einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Der Zuschuss wird nach der Prüfung durch das BAFA ausgezahlt.

Wird auch die Weiterbildung meiner Mitarbeitenden gefördert?

Ja, aber über ein anderes Programm. Die Weiterbildung bei LearnUp fördert die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III, abhängig von der Unternehmensgröße mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt. Beide Förderungen lassen sich unabhängig voneinander nutzen.

Weiterbildungsberatung bei LearnUp