Ratgeber · Team und Weiterbildung

Mitarbeitende gefördert weiterbilden: So funktioniert § 82 SGB III

Autor · Gelisteter BAFA-Berater
Oliver Menke
Kategorie
Team und Weiterbildung
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Mitarbeiter nimmt per Videocall an einer Online-Weiterbildung teil
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Kurzantwort

Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Weiterbildung Ihrer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, unabhängig von Alter und Ausbildung. Sie übernimmt je nach Betriebsgröße 25 bis 100 % der Lehrgangskosten und kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert sind und die Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfasst.

Strategie braucht Menschen, die sie umsetzen. Viele Unternehmen merken im Verlauf einer Beratung, dass im Team das Wissen fehlt, etwa im digitalen Vertrieb, bei Daten oder beim Einsatz von KI. Weiterbildung ist dafür der naheliegende Weg, und sie ist förderfähig. Dieser Artikel erklärt, wie die Förderung nach § 82 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) funktioniert, was sie bringt und was Sie dafür beachten müssen.

Was § 82 SGB III regelt

Die Vorschrift fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Fachlich spricht man von Anpassungsqualifizierung. Gemeint ist eine Weiterbildung, die über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Einweisung hinausgeht. Aufstiegsfortbildungen gehören nicht dazu.

Die Förderung zahlt die Agentur für Arbeit. Sie sollen Ihre Beschäftigten auf veränderte Anforderungen vorbereiten, bevor sich daraus Probleme für Ihr Unternehmen oder für die Betroffenen ergeben. Das ist ein anderes Programm als die BAFA-Beratung. Beide Förderwege lassen sich unabhängig voneinander nutzen.

Wer gefördert wird

Zielgruppe sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Für die einzelne Person gilt:

  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • Die Person ist für das Weiterbildungsziel geeignet.
  • Sie hat in den letzten zwei Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilgenommen.
  • Es handelt sich nicht um eine Qualifizierung, zu der Sie als Arbeitgeber ohnehin gesetzlich verpflichtet sind.

Welche Weiterbildungen gefördert werden

Die Weiterbildung muss bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Zertifizierung: Der Bildungsträger und die Maßnahme sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Diese Zulassung ist kein Detail, sondern die Voraussetzung: Ohne sie keine Förderung.
  • Umfang: Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten).
  • Form: Sie ist flexibel gestaltbar, zum Beispiel berufsbegleitend, in Modulen, in Vollzeit oder Teilzeit oder als E-Learning.

Kurze Schulungen von einem halben Tag oder zwei Tagen fallen deshalb nicht darunter. Gefördert wird fundierte Qualifizierung.

Was die Förderung bringt

Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Die Höhe hängt von der Zahl Ihrer Mitarbeitenden ab:

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
Unter 50 Beschäftigte100 %75 %
50 bis 499 Beschäftigte50 % (bis 100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen)50 %
500 und mehr Beschäftigte25 %25 %

Die übrigen Kosten tragen Sie als Arbeitgeber. Hinzu kommt eine Pauschale für zusätzliche Kosten, etwa für Fahrten, Kinderbetreuung und auswärtige Unterkunft. Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, erhöhen sich die Zuschüsse laut den Förderkonditionen der Agentur für Arbeit um fünf Prozentpunkte.

Was der Arbeitsentgeltzuschuss bedeutet

Während der Weiterbildung fehlt Ihnen die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeitenden, während Sie das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitsentgeltzuschuss gleicht einen Teil davon aus. Er ist deshalb für die Wirtschaftlichkeit oft ebenso wichtig wie der Zuschuss zu den Lehrgangskosten.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, ein Lehrgang kostet pro Person 3.000 € (angenommener Wert, zur Veranschaulichung):

BetriebsgrößeZuschuss zu den LehrgangskostenIhr Anteil
Unter 50 Beschäftigte3.000 € (100 %)0 €
50 bis 499 Beschäftigte1.500 € (50 %)1.500 €
500 und mehr Beschäftigte750 € (25 %)2.250 €

Bei 50 bis 499 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 %. Der Arbeitsentgeltzuschuss kommt jeweils hinzu.

So läuft die Förderung ab

  1. Weiterbildungsbedarf klären. Welches Wissen fehlt Ihrem Team, und welches Ziel soll die Weiterbildung erreichen?
  2. Passende, zertifizierte Maßnahme finden. Prüfen Sie, ob der Träger und die konkrete Maßnahme nach AZAV zugelassen sind.
  3. Beratung bei der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber-Service der Agentur berät zur Förderung und nimmt den Antrag entgegen. Stellen Sie ihn, bevor die Weiterbildung beginnt. Ein nachträglicher Antrag ist in der Regel nicht möglich.
  4. Bewilligung abwarten. Erst nach der Zusage beginnen Sie die Weiterbildung.
  5. Weiterbildung durchführen und abrechnen. Die Agentur für Arbeit zahlt die Zuschüsse nach den Vorgaben des Bescheids.

Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit nach, wie Antrag und Abrechnung vor Ort laufen. Die Verfahren unterscheiden sich im Detail.

Worauf Sie achten sollten

  • Zertifizierung prüfen. Nicht jede Weiterbildung ist förderfähig, auch wenn der Träger zertifiziert ist. Die Maßnahme selbst muss zugelassen sein.
  • Zwei-Jahres-Regel beachten. Wurde eine Person in den letzten zwei Jahren nach § 82 gefördert, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen. Planen Sie deshalb Reihenfolge und Zeitpunkt.
  • Arbeitsausfall einplanen. Eine Weiterbildung über mehr als 120 Unterrichtseinheiten bindet Zeit. Legen Sie Vertretung und Termine fest, bevor es losgeht.
  • Passende Inhalte wählen. Gefördert wird Qualifizierung, die zu Ihrer Strategie passt. Wer erst Ziel und Bedarf klärt, setzt die Förderung wirksamer ein.

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch für Mitarbeitende ohne Berufsausbildung?

Die Anpassungsqualifizierung nach § 82 SGB III richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, unabhängig von Ausbildung und Alter. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss gibt es zusätzlich eigene Programme nach § 81 SGB III.

Gilt die Förderung auch für Geschäftsführer?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ob das auf Geschäftsführende zutrifft, hängt von deren Beschäftigungsverhältnis ab, zum Beispiel bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Klären Sie das vorab mit der Agentur für Arbeit.

Kann ich BAFA-Beratung und Weiterbildung kombinieren?

Ja, es sind unabhängige Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die BAFA-Beratung fördert die strategische Beratung des Unternehmens, die Agentur für Arbeit die Weiterbildung der Beschäftigten. Wichtig ist, dass Sie jede Maßnahme getrennt beantragen und abrechnen.

Wie lange muss die Weiterbildung dauern?

Sie muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Wie sich das über die Wochen verteilt, ist flexibel: berufsbegleitend, in Modulen oder in Vollzeit.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Weiterbildung. Warten Sie die Zusage der Agentur für Arbeit ab, bevor Sie starten.

Fazit

Die Förderung nach § 82 SGB III macht Weiterbildung für Unternehmen deutlich günstiger, bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zur vollen Übernahme der Lehrgangskosten. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, eine zertifizierte Maßnahme mit mehr als 120 Unterrichtseinheiten und ein Antrag vor Beginn. Wer vorher klärt, welches Wissen im Team fehlt, nutzt die Förderung am wirksamsten.

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